Aktueller Stand Coronavirus-Pandemie

• Der Zutritt und die Nutzung der gesamten Sportanlage für die Öffentlichkeit ist -unabhängig von den aktuellen gesetzlichen Lockerungen- weiterhin verboten!

• Der Trainingsbetrieb ist zum Teil wieder aufgenommen worden; inzwischen auch im gesetzlichen Rahmen nicht-kontaktfrei

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW (Stand 16.06.2020) ist die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand unter Auflagen wieder möglich, im Freien mit höchstens 30 Personen und in der Halle mit höchstens 10 Personen.

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